Antragstellung

Sie haben eine Idee, die Ihrer Gemeinschaft zu gute kommt?

Dann können Sie für die Umsetzung ihres Vorhabens Fördermittel über das Bundesprogramm Demokratie leben! bei uns beantragen.


Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

Unter Nachweis der Gemeinnützigkeit können Sie Mittel aus dem Aktions- und Initiativfonds beantragen.

Aus dem Jugendfonds können ausschliesslich Jugendliche bis 27 Jahre Gelder für Ihre Vorhaben beantragen.

Die notwendigen Antragsformulare und Einreichungsfristen finden Sie im Downloadbereich unter Formulare.


Bevor Sie loslegen...

lesen Sie sich vor der Antragstellung bitte unbedingt die Richtlinien durch, die Sie unter dem Punkt Förderkriterien finden, und schauen Sie, ob die Voraussetzungen für Sie zutreffend sind.

Danach machen Sie einfach einen Termin mit der Koordinierungs- und Fachstelle aus. Bei diesem Termin können Sie Fragen stellen, sich Hilfe holen und noch offene Dinge klären. Dadurch stellen Sie sicher, dass das Antragsformular korrekt ausgefüllt wird und alles seinen rechten Gang geht.

Sobald Ihr Antrag steht,...

reichen Sie alle Unterlagen bis zur jeweils gegebenen Frist (soweit eine festgesetzt wurde) persönlich oder postalisch beim federführenden Amt ein. Lassen Sie der Koordinierungs- und Fachstelle Ihren Antrag vor Abgabe noch einmal zukommen, damit eventuell notwendige Korrekturen vorgenommen werden können.

Etwa zwei Wochen nach den Abgabefristen tagt der Begleitausschuss. Dieser stimmt über die Anträge, welche den Aktions- und Initiativfonds betreffen, ab. Über Anträge aus dem Jugendfonds wird der Begleitausschuss lediglich in Kenntnis gesetzt. Nach der Abstimmung gibt der Begleitausschuss eine Empfehlung über die Förderung des Projekts an das federführende Amt heraus.

Sobald dies geschehen ist, werden Sie Nachricht erhalten und erfahren, ob das Projekt gefördert wird oder nicht.


Und dann?

Mit Erhalt des Zuwendungsbescheides, können Sie mit ihrer Projektumsetzung beginnen. Zu beachten gilt, dass Sie nach erfolgtem Mittelabruf alle Gelder innerhalb von 6 Wochen ausgeben. Die Koordinierungs- und Fachstelle begleitet ihr Vorhaben gerne und berät Sie in sämtlichen Angelegenheiten. Nachdem Sie das Projekt durchgeführt und in Form von Bildern, Presseartikeln, Teilnehmerlisten und per Sachbericht dokumentiert haben, reichen Sie beim  federführenden Amt  Ihren Verwendungsnachweis inklusive der Belegliste ein. Alle Formulare und nähere Informationen erhalten Sie mit Ihrem Zuwendungsbescheid.


Wir helfen Ihnen gerne in allen Fragen rund um Ihr Vorhaben!